Der Weg zum Führerschein

 

Zeitpunkt der Antragstellung

Fünf bis sechs Monate vor der Erreichung des entsprechenden Mindestalters kann der Führerscheinantrag gestellt werden. Dieser Antrag wird nach vorheriger Anmeldung in der Fahrschule, persönlich in der Führerscheinbehörde eingereicht.

 

Erforderliche Antragsunterlagen

¬ Personalausweis oder Reisepass
¬ ein aktuelles Lichtbild - keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm
¬ eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein augenärztliches Gutachten (Sehtest und Gutachten dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)
¬ ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (entfällt, wenn Führerschein vorhanden) oder ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (erforderlich bei Lkw)
¬ ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
¬ ein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
¬ Geld für die Antragsgebühren der Behörde